Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf die Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers, anstatt sie erst im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nach seinem Tod zu verteilen. Dies kann dazu dienen, Erbschaftssteuern zu reduzieren, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder finanzielle Unterstützung zu leisten.
Die vorweggenommene Erbfolge ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Einschränkungen und Bedingungen. Beispielsweise können Schenkungen unter gewissen Umständen zurückgefordert werden, wenn der Schenker in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder wenn sie als vorweggenommene Erbteilung im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge angesehen werden.
Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer vorweggenommenen Erbfolge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Schenkung den gewünschten Effekt hat und im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht.
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